Wir bieten den sicheren Sprung in die Selbstständigkeit!
Der Fachbereich Betreutes Wohnen bietet für Jugendliche die Möglichkeit des eigenständigen Lebens unter Berücksichtigung der noch individuellen Entwicklungsaufgaben, welche die Jugendlichen durchleben, um völlig selbstständig zu leben.
Wir bieten das Betreute Wohnen überwiegend am Standort Nürnberg an. Dort haben wir 3 Trägerwohnungen, die von Jugendlichen in der Regel als 2er WG bewohnt werden können. Zusätzlich bieten wir nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt und der Heimaufsicht das betreute Wohnen auch in von den Jugendlichen selber angemieteten Wohnraum an.
Für die Aufnahme in unser betreutes Wohnen ist uns wichtig, dass die jungen Menschen zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, bereits einen bestimmten Grad an Selbstständigkeit erworben haben und sich in einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung befinden bzw. einer geregelten Arbeit nachgehen.
Gründe für die Aufnahme:
• Belastende Familiensituationen und / oder belastende Erfahrungen, die ein verselbstständigtes Wohnen nicht ermöglichen
• Im sozialen Bereich: Noch unzureichend ausgebildete Kontakte nach außen; kein oder ein zu wenig ausgebildetes soziales Netzwerk; noch zu gering ausgebildete soziale Kompetenzen
• Im psychisch-emotionalen Bereich: Hilfebedarf für die Bewältigung des Entwicklungsabschnittes der Verselbstständigung, der Abnabelung, des Erwachsenwerdens
• Im körperlichen Bereich: Bedarf an Anleitung zur eigenständigen Versorgung
Unsere Begleitung hinein in das Erwachsenenleben
Wenn die Jugendlichen vorher nicht in einer unserer heilpädagogischen Wohngruppen gelebt haben, ermöglichen wir den jungen Menschen, dass sie zu innerer Ruhe finden und Abstand zu ihren belastenden Erlebnissen gewinnen können.
Allgemein verfolgen wir das Ziel, den Jugendlichen eine Stufe der Verselbstständigung zu ermöglichen, bevor sie eigenständig und ohne institutionelle Anbindung leben können und müssen.
Wir erarbeiten individuelle Ziele in der Zusammenarbeit mit Eltern / Sorgeberechtigten, dem örtlich zuständigen Jugendamt und vor allem mit den jungen Bewohnern selbst.